Eigentumswohnung verkaufen – was Eigentümer wissen sollten
Wer in einem Mehrfamilienhaus zur Miete oder zum Kauf lebt, weiß, dass nicht immer alles reibungslos zwischen den Hausbewohnern verläuft. Wer in einer Eigentümergemeinschaft ist, für den gilt die Gemeinschaftsverordnung und das Wohnungseigentumsgesetz. Unter Umständen auch beim Verkauf der Wohnung.
In den meisten Fällen können Besitzer von Eigentumswohnungen selbst entscheiden, wem Sie Ihre Immobilie verkaufen. Wenn aber eine festgeschriebene Veräußerungsbeschränkung existiert, kann es schwierig werden.
Was ist eine Veräußerungsbeschränkung?
Die Veräußerungsbeschränkung ist im deutschen Wohnungseigentumsgesetz (§12 WEG) verankert und gilt dann, wenn diese im Grundbuch steht. Ist ein Verkäufer von dieser Regelung betroffen, darf die Wohnung nicht ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder eines Hausverwalters verkauft werden.
Einflussnahme auf den Verkauf
Nur weil ein Nachbar nicht mit dem neuen Hausbewohner zufrieden ist, scheitert der Verkauf nicht. Viel mehr gibt es drei Wege wie der Verkauf bei einer Veräußerungsbeschränkung beeinflusst werden […]